Es handelt sich um eine auf fünf Immobilieninvestments mit einem gemeinsamen Co-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen.
Es handelt sich um eine auf fünf Immobilieninvestments mit einem gemeinsamen Co-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen.