Strategie

Deutsche Finance
Investment

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH ist eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassene und beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und 100%ige Tochter der DEUTSCHE FINANCE GROUP. Die DF Deutsche Finance Investment GmbH bietet Privatanlegern die Möglichkeit, über breit diversifizierte Investitionsstrategien, parallel zu finanzstarken institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Industrieunternehmen, Staatsfonds und Universitäten auf den internationalen Kapitalmärkten strukturiert zu investieren.

Informationen

Vergütungspolitik

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH („DFI“) ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Maßgabe des § 37 KAGB verpflichtet, ein Vergütungssystem festzulegen. Die Anforderungen an ein Vergütungssystem sind durch Artikel 13 und Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU („AIFMD“), die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 vom 12.12.2012 und die „Leitlinien der ESMA für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ vom 03.07.2013 („ESMA-Leitlinie“) näher bestimmt. Die DF Deutsche Finance Investment GmbH hat ihre Vergütungspolitik in einer Vergütungs-Richtlinie festgehalten, deren wesentliche Inhalte nachfolgend zusammengefasst werden.

Die Vergütungspolitik der DFI ist darauf ausgerichtet, falsche Anreize und potenziell schädliche Auswirkungen schlecht ausgestalteter Vergütungsstrukturen zu vermeiden. Die Vergütungspolitik der DFI soll ein wirksames Risikomanagement begünstigen, nicht zur Übernahme von unangemessenen Risiken ermutigen und Interessenkonflikte vorbeugen.

Unter die nach Maßgabe des § 37 KAGB von der DFI erfassten Mitarbeiter fallen Mitarbeiter, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der DFI oder auf die von ihr verwalteten Alternativen Investmentfonds („AIF“) haben und zu einer der nachfolgend beschriebenen Kategorien gehören:

    • Geschäftsleitung, sowie an der Geschäftsführung beteiligte und nicht beteiligte Mitglieder des Leitungsorgans der DFI

    • Risikoträger und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen

 

    • Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Mitglieder der Geschäftsleitung und Risikoträger, deren Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der DFI oder von ihr verwalteter AIF auswirkt

 

  • sonstige Risikoträger, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der DFI oder der von ihr verwalteten AIF auswirkt.

Alle erfassten Mitarbeiter der DFI erhalten marktgerechte Fixgehälter und gegebenenfalls zusätzliche feste Sonderzahlungen, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen. Der Schwerpunkt der Vergütungspolitik der DFI liegt auf der Zahlung von Fixgehältern, die im branchenüblichen Rahmen liegen. Dadurch sollen Interessenkonflikte vermieden und die Einhaltung und Erreichung der Geschäfts- und Risikostrategie der DFI begünstigt werden.

Die Vergütungs-Richtlinie der DFI umfasst Regelungen zur Zahlung von variablen Vergütungselementen. Diese Regelungen unterscheiden sich, je nachdem, ob es sich um erfasste Mitarbeiter handelt oder nicht. Die Vorgaben an den Auszahlungsprozess werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festgelegt und richten sich nach der Größe der DFI bzw. der Größe der von ihr verwalteten AIF und der Komplexität ihrer Geschäfte. Die Verhältnismäßigkeit wird regelmäßig bewertet und die Angemessenheit der Regelungen zum Auszahlungsprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Vergütungsausschusses wird jährlich anhand der in der ESMA-Leitlinie festgelegten Schwellenwerte überprüft und von der Geschäftsleitung der DFI entschieden. Demnach besteht für die DFI aktuell keine Verpflichtung, einen Vergütungsausschuss einzurichten. Die DFI hat von der fakultativen Möglichkeit einen Vergütungsausschuss einzurichten, keinen Gebrauch gemacht.

Die Vergütung der Geschäftsleitung wird, solange die DFI über keinen Vergütungsausschuss verfügt, vom Aufsichtsrat geprüft und genehmigt. Die Vergütung sonstiger erfasster Mitarbeiter wird durch die Geschäftsleitung festgelegt.

Die Vergütungsrichtlinie der DFI wird von der Geschäftsleitung genehmigt und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Der Aufsichtsrat ist für deren Umsetzung verantwortlich und prüft jährlich, ob die Angemessenheit der Vergütungsrichtlinie der Ausrichtung der strategischen Ziele der DFI entspricht.

Weitere Informationen

Nachhaltigkeit (ESG)

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

ESG Anforderungen

Kooperationen

Die DEUTSCHE FINANCE GROUP kooperiert im Rahmen ihrer weltweiten Immobilieninvestments seit Juli 2021 mit Siemens Smart Infrastructure. Ziel dieser strategischen Kooperation ist es, die Effizienz der Gebäude durch die Nutzung intelligenter Smart Infrastructure Lösungen signifikant zu erhöhen und somit einen Beitrag zur Modernisierung und Wertsteigerung der Immobilienprojekt der DEUTSCHE FINANCE GROUP  zu ermöglichen. Zudem besteht das Ziel, mittels modernster IoT Technologie und der zugehörigen Expertise eine weitere Wertschöpfung bei den Immobilienprojekten zu erzielen.

Die Realisierung solcher nachhaltigen und innovativen Investmentstrategien stärkt die DEUTSCHE FINANCE GROUP zudem in ihrer Positionierung im Bereich von Environmental, Social und Governance – ESG.

Weitere Informationen

Beschwerde-
management

Eine sachgerechte und zügige Klärung Ihrer Anliegen ist uns wichtig. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Beschwerden online, per Post, per Fax oder telefonisch an die DF Deutsche Finance Investment GmbH zu übermitteln.

Sie erreichen uns unter folgender Adresse:

DF DEUTSCHE FINANCE INVESTMENT GmbH
Leopoldstraße 156
80804 München
Telefon: +49 (0) 89 – 64 95 63 – 150
Telefax: +49 (0) 89 – 64 95 63 – 12
E-Mail: anliegen@deutsche-finance.de

Sobald Ihr Anliegen bei der DF Deutsche Finance Investment GmbH eingegangen ist, wird dieses umgehend erfasst. Die Bearbeitung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter innerhalb von 5 Arbeitstagen. Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen einen schriftlichen Zwischenbescheid über den Bearbeitungsstand.

Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Beteiligung an geschlossenen Investmentvermögen oder geschlossenen Fonds besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. kostenlos anzurufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Sie können die Ombudsstelle Geschlossene Fonds unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:

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