Elektronische Wertpapiere

Elektronische Wertpapiere ermöglichen einen sicheren gesetzlichen Rahmen für das Emittieren von digitalen Wertpapieren und schaffen Raum für neue digitale Investmentstrategien für Privatanleger. Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) durch den Bundestag im vergangenen Jahr, wurde darüber hinaus erstmalig die rechtliche Grundlage für das Emittieren von digitalen Wertpapieren in Deutschland geschaffen. Für Investoren und Anleger bedeutet dies, dass Wertpapiere wie klassische Inhaberschuldverschreibungen, Firmenanleihen, Zertifikate oder Optionsscheine, also Schuldverschreibungen, als digitale Wertpapiere emittiert und auch rein elektronisch ausgegeben werden können. Das neue Gesetz unterscheidet dabei in Bezug auf das Emittieren von elektronischen Schuldverschreibungen zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung durch neuartigen Schlüsseltechnologie auf Basis dezentraler Datenbanken wie der Blockchain- oder Distributed Ledger-Technologie.

Dadurch wird das deutsche Recht für innovative Technologien geöffnet und gleichzeitig wird die Rechtssicherheit, Marktintegrität und der Anlegerschutz sowie Funktion und Transparenz des Finanzmarkts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) gewahrt.

Regulierung elektronische Wertpapiere

Um Privatanleger im Sinne der Marktintegrität zu schützen und um für einen funktionierenden und transparenten Marktaustausch zu sorgen, reguliert daher die BaFin die Führung eines elektronischen Wertpapiers als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes. Damit passt sich das eWpG der digitalen Disruption in Deutschland an und schafft eine Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts für die Erschließung neuer zukunftsweisender Geschäftsfelder in der Finanzdienstleistung.

Für bisherige Anlageprodukte wird so Raum für neue digitale Investmentstrategien geschaffen. Auch verändert sich der bisherige Zugang zu börsenunabhängigen Sachwertinvestments für neue Investorengruppen grundlegend. Neue zukunftsweisende digitale Geschäftsfelder in der Finanzdienstleistung sind nun möglich. Insbesondere der zunehmende starke Wettbewerb von Finanzprodukten bei sinkenden Renditen und Negativzinsen beeinflusst nicht nur das Investorenverhalten von institutionellen Investoren im aktuellen Marktumfeld, sondern auch das der Privatanleger, die sich immer mehr für neu innovative Investmentmöglichkeiten interessieren. Durch das neue Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren wird das deutsche Recht für innovative Technologien geöffnet. Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit, Marktintegrität und der Anlegerschutz sowie Funktion und Transparenz des Finanzmarkts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) gewahrt. Aus Sicht der DEUTSCHE FINANCE GROUP können künftig bisherige Produktangebote für Investoren erweitert und digitale Investments in einem sicheren gesetzlichen Rahmen konzipiert werden.

Mit der Einführung elektronischer Wertpapiere eröffnen sich ganz neue Investmentmöglichkeiten

Elektronische Wertpapiere ermöglichen neue Investmentmöglichkeiten

Diese Gesetzesanpassung für einen regulierten Markt in einem neuen digitalen Marktumfeld ist vergleichbar mit den bisherigen Alternativen Investmentfonds der Deutsche Finance Group, die von der Deutsche Finance Investment, eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zugelassene und beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Anbieter von Alternativen Investmentfonds unterliegen bereits seit 2013 strengen Zulassungsvoraussetzungen und umfangreichen Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern.
Daher wurde mit dem neuen Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere nicht nur die rechtliche Grundlage für elektronische Wertpapiere geschaffen, sondern es entstehen dadurch aus Sicht der Deutsche Finance Group ganz neue „Digitale Immobilieninvestments“ für die Investoren und Privatanlegern der Investmentgesellschaft.

Mit diesen digitalisierten Investmentprozessen werden nach unserer Einschätzung börsenunabhängige Sachwertinvestments sowie traditionelle Finanzprodukte radikal vereinfacht und durch die Abwicklung elektronischer Zeichnungsstrecke auch für Privatanleger und Kleinanleger zugänglich.

Führung eines elektronischen Wertpapierregisters

Mit der Gründung eines eigenen Fintech-Unternehmens mit dem Fokus auf digitale Immobilieninvestments im vergangenen Jahr, hat die DEUTSCHE FINANCE GROUP die strategische Ausrichtung für ihre Investoren erweitert. Des Weiteren hat die DEUTSCHE FINANCE GROUP als einer der ersten Anbieter in Deutschland die aufsichtsrechtliche Erlaubnis für die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten und wird künftig auf Ihrer Online-Investmentplattform das erstes elektronisches Wertpapier für Privatanleger lancieren.

Durch die Abwicklung einer elektronischen Zeichnungsstrecke erhalten Privatanleger über die Online-Investmentplattform der DEUTSCHE FINANCE GROUP einen vollständig regulierten digitalen Zugang zu institutionellen Investmentstrategien. Das Kapital aus der Platzierung des elektronischen Wertpapiers wird gemeinsam mit institutionellen Investoren in Investmentstrategien aus den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur investiert.

Das elektronische Wertpapier wird künftig ausschließlich über die Online-Investmentplattform der DEUTSCHE FINANCE GROUP„www.mitinvestieren.de“ digital gezeichnet werden können.

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