Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) durch den Bundestag wurde erstmalig die rechtliche Grundlage für das Emittieren von digitalen Wertpapieren in Deutschland geschaffen. Dies bedeutet, dass Wertpapiere wie klassische Inhaberschuldverschreibungen, Firmenanleihen, Zertifikate und Optionsscheine, also Schuldverschreibungen, als digitale Wertpapiere emittiert und auch rein elektronisch ausgegeben werden können. In Bezug auf die elektronische Schuldverschreibung unterscheidet das neue Gesetz zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung durch neuartigen Schlüsseltechnologie auf Basis dezentraler Datenbanken wie der Blockchain- oder Distributed Ledger-Technologie.
Damit passt sich das eWpG der digitalen Disruption in Deutschland an und schafft eine Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts für die Erschließung neuer zukunftsweisender Geschäftsfelder in der Finanzdienstleistung. Durch das neue eWpG wird das deutsche Recht für innovative Technologien geöffnet und gleichzeitig wird die Rechtssicherheit, Marktintegrität und der Anlegerschutz sowie Funktion und Transparenz des Finanzmarkts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) gewahrt.
Die DEUTSCHE FINANCE GROUP hat als einer der ersten Anbieter in Deutschland die aufsichtsrechtliche Erlaubnis für die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten.